FAQ's
Wie schnell beseitigen Sie Sturmschäden?
Da bei Sturmschäden oft Eile geboten ist, sind wir rund um die Uhr für Sie erreichbar, um sie zu beseitigen und Schäden zu verhindern.
Wann ist die beste Schnittzeit für Bäume?
Das hängt ganz davon ab, um welchen Baum es sich handelt und was der Schnitt bewirken soll. Es gibt keine allgemein beste Schnittzeit. Allerdings sollte man die Brutzeit der Vögel beachten.
Kann man auch Bäume direkt neben dem Haus fällen?
Ja, wir haben spezielle Techniken, mit denen man auch Bäume in Hausnähe oder in der Nähe von Telefonleitungen etc. fällen kann. Im Notfall tragen wir sie von der Krone aus ab.
Was muss ich beachten, wenn ich einen Baum fällen will?
Bäume ab einem Stammumfang von 40 cm sind in Österreich durch das Wiener Baumschutzgesetz geschützt. Es bedarf einer Sondergenehmigung, wenn man sie fällen will. Obstbäume, Bäume in Kleingärten und Bäume in Forsten sind von dieser Regelung ausgenommen.
Wird auch der Wurzelstock des Baumes entfernt?
Mit unserer speziellen Wurzelstockfräse können wir den gesamten Baum inklusive Wurzelstock entfernen.
Bin ich für meine Bäume haftbar?
Ja. Da Bäume als Sache gelten, haften Sie für Schäden, die durch herunterfallende Äste etc. entstehen. Entfernen Sie daher rechtzeitig Totholz und beheben Sie Sturmschäden zügig.
Wann darf man Totholz entfernen?
Abgestorbene Äste können das ganze Jahr über entfernt werden. Jedoch sollte man auch hier die Nistzeit der Vögel beachten, beziehungsweise überprüfen, ob sich Tiere im Baum befinden, die man stört.
Was geschieht mit dem Grünschnitt?
Auf Wunsch entsorgen wir den Grünschnitt gerne für Sie.
Einige Bäume unterliegen dem Wiener Baumschutzgesetz!
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